Regel 1: Keine Ansprüche leichtfertig verschenken.

Während sich der Schädiger um nichts kümmert, laufen Sie nach einem Verkehrsunfall Ihrem Geld hinterher. Das bezahlt Ihnen niemand. Warum dann noch zusätzlich Ansprüche verschenken, die Ihnen nach Gesetz und Rechtsprechung zustehen ?

Viele Unfallopfer glauben nach einem Unfall: Wenn mein Auto repariert und die gegnerische Versicherung die Reparaturkosten gezahlt hat, dann sind meine Schäden bezahlt. Teuerer Irrtum: Ihre Ersatzansprüche sind nach ständiger Rechtsprechung weit höher. Allein Ihre Ansprüche auf „merkantilen Minderwert“ und Nutzungsausfall sind oft hunderte Euro, je nach Fall, besonders, wenn Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr verkehrssicher war. Wir errechnen für Sie Nutzungsentschädigung und Minderwert aus wenigen Eingaben.

Regel 2: Niemals (!!!) die  Gegnerische Versicherung um Rat fragen

Wer Ratschläge der gegnerischen Versicherung zur Unfallregulierung befolgt, begeht den größten Fehler, den man in der Unfallregulierung überhaupt begehen kann.

Die gegnerische Versicherung ist ein Wirtschaftsunternehmen, das nur seinen Aktionären gegenüber verantwortlich ist und nicht dem Unfallopfer. Je weniger die Versicherung aus dem Unfall zahlt, um so besser für die Versicherung und deren Aktionäre, und gleichzeitig um so schlechter für Sie.

Versicherungen sind zwangsläufig Gegner des Geschädigten, nie „fairer Partner“.

Regel 3: Der Zentralruf der Autoversicherer

Der Zentralruf der Autoversicherer  ist eine äußerst sinnvolle Einrichtung, um die Versicherunggesellschaft des Verursachers zu erfahren. 

Hotline ZENTRALRUF DER VERSICHERER:      0800 250 260 0

Beim folgenden Anruf der gegnerischen Versicherung ist Vorsicht geboten:

Sachbearbeiter der gegnerischen Versicherung versuchen sofort, Sie am Telefon mit ihrer Sachkenntnis zu überrollen, bevor Sie selbst Gelegenheit hatten, sich über Ihre Rechte zu informieren. Weisen Sie zum Selbstschutz, jegliche Hilfestellung der Sachbearbeiter erst einmal ab, bevor Sie nicht mit Ihrem Sachverständigenbüro bzw. Anwalt gesprochen haben, wenn Sie kein Geld verschenken möchten.

Regel 4: Nie einen Unfall selbst mit der Versicherung regulieren

Weder Ihr Zeitaufwand noch Ihre Ausgaben werden ersetzt, da sie meist nicht nachweisbar sind. Sind Ihre Ausgaben ausnahmsweise nachweisbar, müssen Sie lang und breit jede Briefmarke und jedes Telefongespräch schriftlich begründen.

Außerdem ist Ihnen der Sachbearbeiter der Versicherung auf seinem Fachgebiet immer überlegen, da er jahrelang nichts anderes macht. Er wird alles versuchen, Ihre Ansprüche aus dem Unfall zu kürzen. Dafür wurde er eingestellt und geschult.

Regel 5: Nie Regulierung durch Abschleppdienst, Werkstatt oder Mietwagenfirma

Werkstätten bieten oft die Regelung Ihres Unfalls mit der Versicherung an, obwohl sie von einer fachgerechten Unfallregulierung, jedenfalls sobald es kompliziert wird, meist wenig verstehen. Sie sind hauptsächlich am Reparaturauftrag interessiert. In der Werkstatt arbeiten Kfz Monteure und Verkäufer, keine Anwälte.

Eine Werkstatt ist ein Wirtschaftsbetrieb, der in erster Linie an sich selbst denken muß und erst in zweiter Linie an den Kunden. Die Werkstatt wird für Sie mit der Versicherung also meist so regulieren, daß sie hierbei am besten abschneidet. Das ist normal und kein Vorwurf, aber es ist so.

Außerdem besteht hauptsächlich Interesse an dem Reparaturauftrag. Das ist aber nur ein Teil Ihres Schadens. Es bestehen zusätzliche Schäden wie Minderwert oder Nutzungsausfall, die neben den reinen Reparaturkosten auch hunderte € pro Schaden ausmachen können. Um diese Schäden wird sich die Werkstatt normalerweise nicht kümmern, denn daran verdient sie nichts.

Anders ist es nur, wenn die Werkstatt ein perfektes Unfall- Berechnungsprogramm einsetzt und Ihnen die schriftlilche Auswertung eines solchen Programms zur Verfügung stellt. Wenn das Programm gut ist, berechnet es Ihren Unfallschaden bis auf den letzten Cent, oft besser als mancher Anwalt, der bei geringen Streitwerten für wirklich komplizierte Unfallberechnungen gar keine Zeit hat.

Regel 6: Nichts sofort oder gar ungelesen unterschreiben

Diese Regel gilt eigentlich überall, also genauso im Bereich der Schadensregulierung.

Werkstätten sagen oft: Nach einem Unfall unterschreibt uns der Kunde alles, was wir ihm hinlegen. Das kann gutgehen, muß es aber nicht.

Regel 7: Keine Abtretungserklärung unterschreiben

Der Kunde soll oft eine Abtretungserklärung unterschreiben. Die werde dann an die Versicherung geschickt, wird versprochen, und der Kunde habe mit der Rechnung nichts mehr zu tun. Völlig falsch!

Wenn die Versicherung nicht oder nicht voll bezahlt, nützt Ihnen die Abtretungserklärung gar nichts. Dann zahlen Sie trotz Abtretung, denn Sie sind der Auftraggeber.

Regel 8: Immer einen eigenen KFZ-Sachverständigen beauftragen

Sie sind immer dann berechtigt, einen eigenen KFZ-Sachverständigen zu beauftragen, wenn entweder der Fahrzeugschaden voraussichtlich 500,– € (für Sie sicherer ist 750,– €) übersteigt (Werkstatt fragen) oder wenn versteckte Schäden durch den Unfall nicht ausgeschlossen werden können, z.B. Kollision am Vorderrad mit Verdacht auf Schäden an Lenkung oder Vorderachse (ebenfalls Werkstatt fragen, denn davon versteht sie wirklich etwas).

Das gilt nach der Rechtsprechung auch dann, wenn die Versicherung einen KFZ-Sachverständigen schicken will oder schon geschickt hat. Der Geschädigte muß sich nämlich nicht auf eine Schadensschätzung durch Angestellte einer Versicherung einlassen. Er hat Anspruch auf eine neutrale Schadensfeststellung, und die erfolgt ausschließlich durch KFZ-Sachverständige, die nicht für die Versicherung arbeiten.

Regel 9: Was kostet mich ein Unfall- Anwalt ? (Kurzinfo)

Normalerweise gar nichts. Wieso?

Entweder Sie sind rechtschutzversichert, dann tragen Sie sowieso keine Anwaltskosten.

Oder Sie sind nicht rechtschutzversichert, dann trägt die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten in der Höhe, in der Ihre Ansprüche berechtigt sind.

Regel 10: Wie finde ich einen guten Unfall- Anwalt ? (Kurzinfo)

Achten Sie im Internet auf aussagekräftige Bewertungen von spezialisierten Unfall-Anwälten, falls Sie nicht schon eine Kanzlei kennen und mit dieser Zusammenarbeiten.

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